Jugendpresseausweis als Nachweis anerkannt
Dass ein Jugendpresseausweis ein wichtiger Nachweis der journalistischen Tätigkeit ist und auch im Kontakt mit Behörden von Bedeutung, zeigt ein Urteil des Landgerichts Leipzig. Es bemängelte, dass ein junger Journalist, der bei einer Demonstration Fotos gemacht und veröffentlicht hatte, trotz des vorhandenen Jugendpresseausweises anders behandelt wurde als Profijournalisten. Das Landgericht nannte die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft nach Medienberichten „rechtswidrig und einen Eingriff in die Pressefreiheit“. Im Magazin „M“ der Gewerkschaft „verdi“ erklärte ein Gewerkschaftssekretär, dass auch Medienschaffende der Jugendpresse […] durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt werden. Der Fall zeigt deutlich, dass der Jugendpresseausweis für junge Medienmacher z.B. von Schülerzeitungen nicht nur gegenüber vielen Unternehmen ein relevanter Nachweis der journalistischen Tätigkeit ist, sondern auch von staatlichen Stellen anerkannt werden muss.